Gültig ab 5. Juni 2026. Auf Anfrage als unterschreibbares PDF erhältlich unter datenschutz@immocheckr.de.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten. Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus dem Hauptvertrag.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen. Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder sonstige Datenschutzbestimmungen verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
Alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Der Auftragsverarbeiter trifft die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, einschließlich:
Der Verantwortliche wird über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern mit einer Frist von zwei Wochen informiert und hat ein Einspruchsrecht. Ohne Einspruch gilt die Genehmigung als erteilt. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter finden Sie hier.
Anfragen betroffener Personen werden an den Verantwortlichen weitergeleitet. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO.
Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung werden alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch vorab angekündigte Überprüfungen während der üblichen Geschäftszeiten zu kontrollieren. Die Kosten trägt der Verantwortliche.